Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie: Krankenkassen erlauben nur die Verordnung von Medikamenten, die medizinisch notwendig und nachvollziehbar sind.

Daher gilt:

Verlorene Medikamente dürfen wir in der Regel nicht erneut verordnen.
Mehrverordnungen über den tatsächlichen Bedarf hinaus sind nicht zulässig.
Auch „Vorratsrezepte“ sind nicht erlaubt.
Bei Verstößen drohen der Praxis finanzielle Regressforderungen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Verordnungen künftig ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen ausstellen können.

Bei Fragen zur Medikation oder zum Verordnungsrhythmus sprechen Sie uns bitte an – wir helfen Ihnen gern weiter.

Ihr Praxisteam